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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sharp Business Systems Deutschland GmbH für Endkunden im Direktvertrieb

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sharp Business Systems Deutschland GmbH vom Oktober 2019.












§ 1 Geltungsbereich / Abweichende AGB des Kunden/ Ausschluss von § 312 i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB

(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle – auch zukünftige - zwischen SBSD und einem Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend
„Kunde“) angebahnten und/oder abgeschlossenen Verträge über den Kauf von Multifunktionsprodukten, Druckern, Kopierern, Büromöbeln, Visual Solution Displays einschließlich des jeweiligen Zubehörs (nachfolgend zusammen kurz „Waren“) und von Software für diese Waren (beide zusammen nachfolgend
„Produkte“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur insoweit zur Anwendung, als in diesen AGB keine Regelung getroffen worden ist.
(1.2) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
(1.3) §§ 312i Abs.1 Nr.1, 2 und 3 BGB, die bei Verträgen im elekt- ronischen Geschäftsverkehr SBSD zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, werden ausgeschlossen.
 

§ 2 Angebot /Bindungsfrist / Fristsetzung

(2.1) Die Angebote von SBSD sind freibleibend. Der Kunde ist – wenn in seinem Angebot zum Kauf von Produkten nicht etwas anderes ausgeführt ist - einen (1) Monat an sein Angebot gebun- den.
(2.2) Wenn es gesetzlich erforderlich ist, SBSD oder dem Kun- den eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
 

§ 3 Beschaffenheit der Produkte

(3.1) Die Beschaffenheit der Produkte, insbesondere der Leis- tungsumfang, die freigegebene Einsatzumgebung und die Ver- wendungsmöglichkeiten der Produkte für den Kunden – soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird – ergeben sich aus- schließlich in der nachfolgenden Reihenfolge aus dem Angebot, bei Waren aus den funktionalen und technischen Spezifikationen der jeweiligen Ware, bei Software aus der jeweiligen Programm- beschreibung und ergänzend aus dem Handbuch und/oder einer Online-Hilfe.
(3.2) Software wird in ausführbarer Form (als Objektprogramm) einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumen- tation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Soweit die Software Schnittstellen zu nicht von SBSD zu liefern- der Software enthält, findet § 69 d UrhG Anwendung. Vor einer durch den Kunden oder einer von ihm beauftragten Drittfirma durchzuführenden Dekompilierung der Software wird der Kunde die erforderlichen Informationen zunächst bei SBSD anfordern. (3.3) Wenn SBSD die Software installiert oder sonstige Bera- tungs- und/oder Unterstützungsleistungen (beispielsweise Ein- satzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher In- stallation, Einweisung und Beratung) („Beratungsleistungen“) er- bringt, werden diese gesondert und nach Aufwand vergütet.
 

§4 Lieferbedingungen / Aufbau, Installation, Einweisung der Produkte / Eigentumsvorbehalt

(4.1) Die Lieferung der Produkte steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Verzögert sich die Lieferung wegen nicht erfolgter Selbstbelieferung, wird SBSD den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Dauert die Lieferverzögerung aufgrund der fehlenden Selbstbelieferung länger als 1 Monat, können beide Parteien von dem Kaufvertrag zurücktreten.
(4.2) Die Lieferung der Ware erfolgt gegen die im Kaufvertrag vereinbarte Lieferpauschale an den im Kaufvertrag vereinbarten Ort. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zuwegung und die Räumlichkeiten so geschaffen sind, dass eine Anlieferung der Ware durch eine Spedition möglich ist.
(4.3) Der Aufbau und die Installation der Produkte sowie die Einweisung in die Produkte wird von SBSD nur dann geschuldet, wenn eine oder alle dieser Leistungen im Kaufvertrag als von SBSD zu erbringende Leistungen aufgeführt werden.
(4.4) Die Lieferung von Software erfolgt durch Bereitstellung des Downloads oder der Lieferung auf einem geeigneten Datenträger.
(4.4) Teillieferungen sind zulässig, soweit deren Erbringung für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Teillieferungen können von SBSD gesondert in Rechnung gestellt werden.
 

§5 Eigentumsvorbehalt

(5.1) SBSD behält sich das Eigentum an den Waren und die Einräumung der Rechte an der Software bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor (nachfolgend kurz
„Vorbehaltsprodukt“).
(5.2) Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung des Vorbehaltsprodukts im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass SBSD vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsprodukts an seine Abnehmer an SBSD ab, SBSD nimmt diese Abtretung an und ermächtigt den Kunden, die Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Wenn SBSD die Ermächtigung widerrufen hat, ist der Kunde verpflichtet, die Forderungsabtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen und SBSD alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit SBSD die Forderung bei den Abnehmern des Kunden einziehen kann.
(5.3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsprodukte hat der Kunde SBSD unverzüglich zu benachrichtigen.
(5.4) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zah- lungsverzug, und bei einem wirtschaftlichen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber SBSD zu erfüllen, ist SBSD nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von 2 Wochen zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltspro- dukte berechtigt. Ein Rücktritt ist auch nach Stellung eines Insol- venzantrages des Kunden zulässig. § 321 BGB, § 112 InsO und die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist nach einem Rück- tritt zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
 
§ 6 Preis / Zahlungsbedingungen / Erhöhung der Vergütung (6.1) Die Preise ergeben sich aus dem Kaufvertrag oder der mit dem Kunden abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
(6.2) Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung zu zahlen oder – wenn ein Sepa Mandat oder ein Abbuchungsauftrag erteilt worden ist
-, werden sie nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung vom Konto des Kunden eingezogen.
(6.3) Schecks und Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
(6.4) Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt allein SBSD die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.
 

§ 7 Zahlungsverzug / Lieferverzug

(7.1) Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist SBSD – unbeschadet sonsti- ger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen eine Vorauszahlung zu verlangen, für bereits erfolgte Lieferun- gen von Produkten eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, bei de- nen SBSD ihre Leistungen erbracht hat, sofort fällig zu stellen. (7.2) Solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, ist SBSD nicht zur Leistung verpflichtet. Der sich im Verzug be- findende Kunde wird SBSD alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten ersetzen.
(7.3) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von SBSD inner- halb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Ver- zögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lie- ferung besteht.
(7.4) Kommt SBSD in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaub- haft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Produkte verlangen, die wegen des Verzuges nicht geliefert werden konnten.
(7.5) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Ver- zögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 7.4 genannten Grenzen hin- ausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer SBSD etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausge- schlossen. Dies gilt nicht, soweit SBSD in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit haftet.
(7.6) Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lie- ferung von SBSD zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelun- gen nicht verbunden.
 

§ 8 Pflichten des Kunden /Unvermögen des Kunden

(8.1) SBSD ist Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes. Um die Identität des Kunden überprüfen zu können, wird der Kunde SBSD auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Ermittlung seiner Identität erforder- lich sind. Der Kunde verpflichtet sich, SBSD unverzüglich zu in- formieren, wenn bei ihm wesentliche Änderungen stattfinden, insbesondere bei Umfirmierung, Sitzverlegung und Änderung der Geschäftsführung.
(8.2) Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. Anzuge- ben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftre- ten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.
(8.3) Der Kunde wird SBSD, soweit erforderlich, bei der Beseiti- gung von Mängeln unterstützen.
(8.4) Der Kunde wird SBSD frühzeitig und schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei ihm informieren.
 

§ 9 Nutzungsrechte

(9.1) Bei Software, die nicht von SBSD entwickelt worden ist, werden dem Kunden mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte eingeräumt, die sich aus den Nutzungs- bzw. Lizenzbe- dingungen des jeweiligen Herstellers ergeben. Diese Bedingun- gen sind auf der jeweiligen Internetseite des Softwareherstellers einsehbar und /oder werden von SBSD auf Nachfrage dem Kun- den zur Verfügung gestellt.
(9.2) Bei von SBSD hergestellter und als solche gekennzeich- nete Software räumt SBSD dem Kunden mit vollständiger Bezah- lung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Um- fang im Vertrag nicht vereinbart, wird dem Kunden für eigene Ge- schäftszwecke ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungs- recht mit nachfolgendem Inhalt eingeräumt:
(9.2.1) Die Software darf nur insgesamt und in der gekauften Nut- zungsart an Dritte weiterveräußert oder verschenkt werden, ins- besondere ist eine Aufteilung der Lizenzen an verschiedene Ab- nehmer nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung für die jeweilige Nutzungsart weitere Rechte erwirbt. Auch in diesem Fall ist nur ein gesamter Weiter- verkauf aller Nutzungsberechtigungen zulässig. Eine Weiter- veräußerung bzw. Weitergabe setzt darüber hinaus voraus, dass sich der Abnehmer mit diesen Nutzungsbedingungen ausdrück- lich einverstanden erklärt, der Kunde SBSD nachweist, bspw. durch eine notarielle Urkunde, dass er die Software auf seinen Servern/Rechnern gelöscht sowie alle Sicherungskopien auf den Abnehmer übertragen hat;
(9.2.2) Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsver- merke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht wer- den;
(9.2.3) SBSD kann das Nutzungsrecht des Kunden an der Soft- ware widerrufen, wenn der Kunde die Software nicht vertragsge- mäß benutzt, insbesondere bei einer Übernutzung der Software, beispielsweise durch mehr Benutzer oder auf mehreren Geräten als vereinbart. SBSD wird dem Kunden vorher eine angemes- sene Frist zur Abhilfe setzen. Der Kunde hat SBSD die Einstel- lung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
 

§ 10 Rechtsmängel / Rechte Dritter

(10.1) SBSD gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten, dass durch die Nutzung der Produkte im Land des Lieferortes keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. (10.2) Werden durch die Software gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt und wird dem Kunden deshalb die Benutzung der Software ganz oder teilweise von einem Dritten untersagt, so wird SBSD nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software verschaffen oder die Software schutz- rechtsfrei gestalten. Weitere Rechte des Kunden bestehen nur dann, wenn eine dieser Maßnahmen SBSD nicht zu angemes- senen Bedingungen umsetzen kann oder sie fehlschlagen. (10.3) Wird der Kunde von einem Dritten wegen einer Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen und ist SBSD gegen- über dem Kunden dafür gewährleistungspflichtig, wird SBSD den Kunden auf seine schriftliche Anforderung von diesen Ansprü- chen freistellen.
Wenn der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminde- rungs- oder aus sonstigen wichtigen Gründen einstellt, ist er ver- pflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungs- einstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung ver- bunden ist.
(10.4) Der Kunde hat keine Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, wenn er diese Ansprüche ohne vorherige Einwilligung von SBSD anerkannt oder SBSD nicht un- verzüglich über die Geltendmachung der Rechte informiert hat.
 

§ 11 Sachmängel

(11.1) SBSD gewährleistet, dass die Produkte bei Gefahrüber- gang über die in § 3 dieser AGB vereinbarte Beschaffenheit ver- fügen.
(11.2) Mängel der Produkte kann SBSD nach ihrer Wahl abhel- fen durch Neulieferung oder Nachbesserung.
(11.3) SBSD kann für den durch die Meldung eines Mangels ver- ursachten Aufwand eine ortsübliche Vergütung verlangen, soweit (11.3.1) SBSD aufgrund der Meldung eines Mangels tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, weil beispielsweise die Meldung nur auf einem Bedienungsfehler, unsachgemäßer Handhabung, einer vom Kunden bzw. von einem Dritten durchgeführten un- sachgemäßen Reparatur oder der Verwendung von nicht Origi- nal-Verbrauchsmaterialien beruhte; oder
(11.3.2) ein gemeldeter Mangel der Software nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist; oder
(11.3.3) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Er- füllung der Pflichten des Kunden (siehe auch 8.2 und 8.3 dieser AGB) anfällt;
(12.3.4) der Mangel aufgrund besonderer äußerer Einflüsse ent- standen ist, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. (11.4) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang an den Kunden.
(11.5) Die Bearbeitung eines geltend gemachten Mangels durch SBSD führt - unter den gesetzlichen Voraussetzungen – nur zu einer Hemmung der Verjährung, insbesondere tritt dadurch kein Neubeginn der Verjährung ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) wirkt sich ausschließlich auf die Verjäh- rung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels aus.
 

§ 12 Haftung / Haftungsbegrenzung

(12.1) Die Haftung von SBSD für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es han- delt sich um Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Ge- sundheit oder des Lebens oder der Verletzung vertragswesentli- cher Pflichten.
(12.2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet SBSD bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Ver- tragsabschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe von € 100.000.
(12.3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet SBSD nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbestän- den, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
(12.4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und ande- rer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
(12.5) In allen anderen Fällen haftet SBSD unbegrenzt, soweit nicht gesetzlich eine Haftungshöchstsumme bestimmt ist.
 

§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde ist nur berechtigt, aufzurechnen oder ein Zurückbe- haltungsrecht geltend zu machen, wenn eine Forderung unstrei- tig oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Mängelrüge ist ein Zurückbehal- tungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhält- nis zwischen Mangel und Vergütung zulässig.
 

§ 14 Geheimhaltung / Datenschutz

(14.1) Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein offen- kundigen Informationen aus der Sphäre der anderen Partei, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung not- wendig zu verwenden.
(14.2) Nach dem Abschluss eines Vertrages über den Kauf von Produkten verarbeitet SBSD folgende personenbezogene Da- ten:
Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer des Kun- den, seiner vertretungsberechtigten Organe und des vom Kun- den benannten Ansprechpartners.
SBSD verarbeitet diese Daten, soweit dies zur Durchführung des Kaufvertrages erforderlich ist, einschließlich der Einholung von Bank- und Kreditauskünften zur Bonitätsprüfung des Kunden, Stellung einer Rechnung, Durchführung des Mahn- und Inkasso- wesens. Die Daten werden automatisch gelöscht, wenn die für diese Daten anwendbaren steuerlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
 

§ 15 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Köln, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.



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